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(Begriffsbestimmung)

FDL-Unternehmen
= Finanzdienstleistungs-Unternehmen
(= Beratergruppe aus 2 oder mehreren Personen)


= 2 oder mehrere Personen ergeben eine "Beratergruppe" = ein FDL-Unternehmen
Hierarchisch unter den FDL-Zentralen. Kleinere Gruppen von Finanzdienstleistern,
(die meist unter einem gemeinsamen Firmennamen/-dach arbeiten)die keine Sektoren sind, bzw. keine große Marktpräsenz haben.

Sind grundsätzlich auch keine Produktgeber!


Diese FDL`s können
A) Mitarbeiter haben bzw.
B) selbständige Berater, die mit ihnen kooperieren = Selbst. Kooperationspartner sind.

(Positionierung in den div. Amicas Finanz-Serivceportalen = Technische Info)

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